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Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche I
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mandantin M erscheint bei Anwältin A. Sie trägt vor, dass K sie auf Zahlung von €10.000 aus vorsätzlich unerlaubter Handlung verklagt. Weiter trägt M vor, dass sie ihrerseits einen fälligen vertraglichen Zahlungsanspruch gegen K i.H.v. €10.000 hat.
Einordnung
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche I
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Grenzen der Vertretung
Die Fuchscar-OHG besteht aus den Gesellschafterinnen S1 und S2. S1 verkauft dem D das Fuchsmobil 911 statt für marktübliche €50.000 für nur €25.000. Im Gegenzug lässt sie sich von D „privat“ €5.000 zahlen.

Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche II
Mandantin M erscheint bei Anwältin A. Sie trägt vor, dass K sie auf Zahlung von €10.000 verklagt. Weiter trägt M vor, dass sie seinerseits einen Zahlungsanspruch gegen K i.H.v. €10.000 hatte. Ms Anspruch ist aber mittlerweile verjährt.