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Zulässigkeit richterlicher Rechtsfortbildung („Soraya“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eine Boulevard-Zeitschrift (B) veröffentlicht ein Exklusiv-Interview mit Prinzessin Soraya (S), das in Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Das LG verurteilt B zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzung von S Persönlichkeitsrecht.
Einordnung
Zulässigkeit richterlicher Rechtsfortbildung („Soraya“)
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