4,8(5.944 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T will für bessere Radwege demonstrieren. Er meldet deswegen eine „Fahrraddemo” an. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern fährt er die geplante Route entlang, an der auch O wohnt. Aufgrund der vielen Fahrräder kommt O mit seinem Auto 20 Minuten lang nicht aus seiner Einfahrt.
Einordnung
Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Versperren des Arbeitswegs – rechtmäßiger Streik?
T und andere Arbeiter wollen ihre bedrohten Arbeitsplätze erhalten. Auf dem gewerkschaftlich organisierten Streik versperren sie deshalb die Zufahrt für Autos zum Firmensitz. Sie verhindern so gezielt, dass die nicht streikenden Kollegen ihren Arbeitsplatz aufsuchen können.
Verstoß gegen StVO = verwerflich?
T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit 80 km/h fährt. Sie beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die Fahrspur. O ist gezwungen stark abzubremsen. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.