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Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem frei stehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 m²) für sein Fahrrad errichten. Fs Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage eine Baugenehmigung.
Einordnung
Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
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Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.

Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.