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§ 265 Abs. 1 StPO - Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (Grundfall)

einfach
schwer95 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Totschlags (§ 212 StGB) angeklagt. In der Beweisaufnahme ergibt sich für das Gericht, dass ein Mord vorliegt (§ 211 StGB). Hierfür wird A verurteilt. A ist überrascht, da das Gericht diese neue Rechtsauffassung im Prozess nicht geäußert hatte.

Einordnung

§ 265 Abs. 1 StPO - Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (Grundfall)

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