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Rechtsquellen formelles Strafrecht - JGG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der zum Tatzeitpunkt 15-jährige B klaut einem Schulkameraden sein Handy. Richterin R will auf Antrag des Staatsanwalts S gegen B einen Strafbefehl (§ 407 StPO) wegen Diebstahls (§ 242 StGB) erlassen.
Einordnung
Rechtsquellen formelles Strafrecht - JGG
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Ziele des Strafverfahrens - Wahrheit, aber nicht um jeden Preis
A wird der Körperverletzung angeklagt. Er gestand die Tat im Prozess, nachdem Richter R ihn wegen des Fehlens anderer Beweismittel durch Ohrfeigen und die Drohung, As ganze Familie ins Gefängnis zu stecken, dazu gebracht hatte. A hat die Tat tatsächlich begangen.
Ziele des Strafverfahrens - Der Strafanspruch des Staates und der Justizgewährleistungsanspruch
Referendarin R isst mit ihrem Opa zu Abend, der sich darüber aufregt, dass sein Nachbar N ihm schon wieder alle Äpfel vom Baum geklaut hat. Er werde es „dem Lump mal zeigen.“ Die ein oder andere Ohrfeige hätte „noch jeden Streit geklärt, nicht wahr?“. Was sagt R dazu?