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Einführung Beweisverwertungsverbot, § 261 StPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Jura-Studentin J stolpert das erste Mal über den Begriff des „Beweisverwertungsverbotes”. Sie fragt sich, was dahinter steckt. Kannst du ihr helfen?
Einordnung
Einführung Beweisverwertungsverbot, § 261 StPO
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Beweisverwertungsverbot, § 261 StPO
A baut mit 1,67 Promille einen Autounfall und flieht vom Tatort. Polizist P sieht dies und findet As Führerschein. Kurz danach trifft P auf A und befragt ihn, um ihn zu überführen, ohne Weiteres zum Geschehen. A verstrickt sich in Widersprüchen. Im Prozess schweigt A und wird trotz Protesten nach Ps Aussage verurteilt.
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A wird vor dem Landgericht wegen Mordes an ihrer Ehefrau (§ 211 StGB) verurteilt. Zentrales Beweismittel sind dabei Tagebuchaufzeichnungen der A, in denen A den Tathergang schildert.