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Abwesenheit des Verteidigers - notwendige Verteidigung - Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge (§ 140 Abs. 2 StPO)

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8. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird ohne Verteidiger zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. A fiel es schwer, den rechtlichen Ausführungen zu folgen. Da er die Tat während einer laufenden Bewährung beging, droht auch der Widerruf der Strafaussetzung (§ 56f StGB). Diese Strafe betrug 4 Monate.

Einordnung

Abwesenheit des Verteidigers - notwendige Verteidigung - Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge (§ 140 Abs. 2 StPO)

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