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Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche III
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mandant M trägt vor, dass ihn K auf Zahlung von €10.000 verklagt. Ob diese Klageforderung tatsächlich besteht, ist zweifelhaft. Weiter erzählt M, dass er selbst gegen K einen Zahlungsanspruch iHv €12.000 hat. Dieser ist nicht verjährt. Es besteht auch kein Aufrechnungsausschluss.
Einordnung
Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche III
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Freiwilligkeit bei Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 Abs. 3 HGB iVm § 716 BGB)
Die Fuchs-OHG muss Steuern in Höhe von €5.000 nachzahlen. Weil sie gerade kein Geld auf dem Konto hat und die Zahlungsfrist abläuft, überweist einer ihrer Gesellschafter, der G, kurzerhand das Geld von seinem Konto. Später verlangt er von der Fuchs-OHG Ausgleich dafür.

Übergang von Sicherheiten bei Zahlung durch den Gesellschafter
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