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Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird vor dem Schöffengericht wegen einer Dorffest-Schlägerei verurteilt. Als Pflichtverteidigerin lässt er seine Bekannte V bestellen. Im Prozess beantragt V, die ebenfalls vor Ort war, als Zeugin vernommen zu werden. Dies geschieht, nachdem A V von der Schweigepflicht entbindet.
Einordnung
Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge
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A wird ohne Verteidiger zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. A fiel es schwer, den rechtlichen Ausführungen zu folgen. Da er die Tat während einer laufenden Bewährung beging, droht auch der Widerruf der Strafaussetzung (§ 56f StGB). Diese Strafe betrug 4 Monate.
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
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