Jurafuchs

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Darlegungslast (§ 344 Abs. 2. S. 2 StPO) bei nur faktischem Ausschluss der Öffentlichkeit

einfach
schwer86 % lösen richtig
8. Mai 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
A wird vor dem Amtsgericht angeklagt. Auf dem Aushang vor dem Saal steht wegen eines Fehlers der Vorsitzenden, der Prozess beginne um 10 Uhr. Tatsächlich war Prozessbeginn um 9 Uhr. Ein Zuschauer erscheint während des gesamten Prozesses, der um 11 Uhr endet, nicht.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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