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Begründung der Beschuldigteneigenschaft - Willkürliches Vorenthalten der Beschuldigteneigenschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Polizistin P findet die Leiche der L. Als sie Tage später am Tatort Wache hält und B begegnet, fragt P ihn, ob er etwas gesehen habe. B beginnt zu erzählen. Als er Dinge preisgibt, die nur der Täter wissen kann, ist P sicher, dass B der Täter ist. P lässt B weiterreden, ohne ihn zu belehren.
Einordnung
Begründung der Beschuldigteneigenschaft - Willkürliches Vorenthalten der Beschuldigteneigenschaft
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