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§ 80a Abs. 3 S. 2 VwGO: Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung? (str.)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherr B ist großer Star Wars-Fan. Er möchte ein Haus in Form des Todessterns errichten. Nachbar N will gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen. N wendet sich an das Verwaltungsgericht, ohne vorher mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.
Einordnung
§ 80a Abs. 3 S. 2 VwGO: Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung? (str.)
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(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss. B erklärt den Bescheid für sofort vollziehbar und gibt ihn am 01.03. bekannt. Am 05.03. stellt G beim Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, vergisst aber, Anfechtungsklage zu erheben.
§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Ws Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und stellt einen Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.