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Das gefährliche Werkzeug beim Diebstahl mit Waffen - Einführung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

D entwendet in einem Lebensmittelladen drei teure Whiskeyflaschen für ihre nächste Party. Dabei führt sie an ihrem Gürtel ein größeres klappbares Taschenmesser bei sich, mit dem sie im Geschäft die Sicherungsetiketten durchtrennt. Gegen Menschen will sie das Messer zu keinem Zeitpunkt einsetzen.
Einordnung
Das gefährliche Werkzeug beim Diebstahl mit Waffen - Einführung
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Diebstahl unter Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB
D entwendet in einem Lebensmittelladen drei teure Whiskeyflaschen. Dabei führt sie an ihrem Gürtel ein größeres klappbares Taschenmesser bei sich, mit dem sie im Geschäft die Sicherungsetiketten durchtrennt hat. Gegen Menschen wollte sie das Messer aber nie einsetzen.