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Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A will ein Straßenfest veranstalten und erhält die erforderliche Genehmigung von Behörde B. As Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung lehnt B ab. Zwei Tage vor dem geplanten Fest legt Nachbarin N Widerspruch gegen die Genehmigung ein.
Einordnung
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)
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