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Akt der Judikative
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Klatschzeitschrift K publiziert Fotos der Prominenten P, welche diese beim nackten Sonnenbaden auf ihrem Privatgrundstück zeigen. Die von P erhobene Klage auf Unterlassung der Verbreitung wird letztinstanzlich abgewiesen. P sieht ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht durch das Urteil nicht gewahrt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Behauptung der Grundrechtsverletzung („Möglichkeitstheorie“)
Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße kanzerogene Inhaltsstoffe enthalten. Unter Verweis auf die Gesundheitsgefahren verbietet der Bundestag deren Produktion und Vertrieb per Gesetz. Die B-AG sieht sich hierdurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Akt der Europäischen Union
Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße krebserregende Inhaltsstoffe enthalten. Die neu erlassene EU Verordnung 298/2025 untersagt Produktion und Vertrieb von Räucherstäbchen unter Verweis auf die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Auf Grundlage der Verordnung wird der B-AG durch die zuständige Behörde die Produktion untersagt. Der hiergegen beschrittene Rechtsweg bleibt letztinstanzlich erfolglos. Die B-AG sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.