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Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Außengrenzen – Unionsrechtswidrig?

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
42 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A hat die somalische Staatsangehörigkeit und reist in die EU ein. Am 09.05.2025 stellt sie einen schriftlichen Asylantrag und versucht, über die deutsch-polnische Grenze in das Bundesgebiet zu gelangen. Die Bundespolizei verweigerte die Einreise gestützt auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG mit der Begründung, A reise aus Polen, einem sicheren Drittstaat, ein.

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