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Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Außengrenzen – Unionsrechtswidrig?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A hat die somalische Staatsangehörigkeit und reist in die EU ein. Am 09.05.2025 stellt sie einen schriftlichen Asylantrag und versucht, über die deutsch-polnische Grenze in das Bundesgebiet zu gelangen. Die Bundespolizei verweigerte die Einreise gestützt auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG mit der Begründung, A reise aus Polen, einem sicheren Drittstaat, ein.
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