4,8(5.659 mal geöffnet in Jurafuchs)
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A ist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Als er am Tag des Verhandlungstermins den Sitzungssaal betreten will, hält ihn ein Justizwachtmeister auf Weisung des Vorsitzenden V davon ab. V möchte die Sache ohne den „Störfaktor Angeklagter“ schnell zu Ende bringen.
Einordnung
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!