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Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

G hat einen Raub begangen und ist deswegen angeklagt. Er bittet seine Freundin R, wahrheitswidrig als Zeugin auszusagen, dass er am Tattag mit ihr im Urlaub war. R sagt zu. Später sagt sie G aber, sie werde nur falsch aussagen, wenn G ihr 70% der Tatbeute überlasse.
Einordnung
Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen
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