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Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das Schöffengericht verurteilt A wegen Geldfälschung (§ 146 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen dieses in seiner Anwesenheit verkündete Urteil legt A verspätet Berufung ein. Auf die wirksame Berufung der Staatsanwaltschaft wird die Strafe auf zwei Jahre erhöht. A legt Revision ein.
Einordnung
Zulässigkeit der Berufung - Wirksames Rechtsmittel des Gegners
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