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Ermessensfehlerfreie Störerauswahl bei einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K ist Miteigentümer eines Grundstücks, auf dem er einen Carport und eine Überdachung der Haustürfront ohne die erforderliche Genehmigung errichtet. Die zuständige Behörde ordnet K nach Anhörung an, diese Anlagen zu beseitigen.
Einordnung
Ermessensfehlerfreie Störerauswahl bei einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung
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