4,9(18.389 mal geöffnet in Jurafuchs)
Parteivernehmung II
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K behauptet, dass er mit dem Mitarbeiter M der B-GmbH einen mündlichen Kaufvertrag über ein Sofa zu einem Preis von €3.000 geschlossen hat. B bestreitet dies und benennt M als Zeugen. Bei dem Kaufgespräch waren nur K und M anwesend.
Einordnung
Parteivernehmung II
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Beweisbedürftigkeit § 287 ZPO
K klagt gegen B auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB. Ks Anwalt A fragt sich, ob K hinsichtlich aller anspruchsbegründenden Tatsachen den Vollbeweis iSd. § 286 ZPO erbringen muss oder ob K Beweiserleichterungen zu kommen.

Beweisverwertungsverbote (heimliche Tonbandaufnahme, Videoaufzeichnung, Mithörzeugen)
Mandant M bringt zum anwaltlichen Beratungsgespräch eine heimlich angefertigte Tonbandaufnahme mit, auf der klar zu hören ist, wie B sagt, er habe die Kratzer am Auto des M verursacht. Auch gibt M an, dass Nachbar Z den B dabei beobachtet habe. Nunmehr bestreitet B jedoch alles.