4,7(7.213 mal geöffnet in Jurafuchs)
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (B) vergibt Fördergelder an Menschen mit Assistenzhunden, wenn diese dafür an einer Studie teilnehmen. B lehnt As Antrag auf Förderung ab.
Einordnung
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO (erstmalige Beschwer eines Dritten durch Abhilfebescheid)
Ken (K) beantragt eine Baugenehmigung für sein Mojo Dojo Casa House. Die Genehmigung wird K aufgrund von Einwendungen seiner Nachbarin B versagt. K legt Widerspruch gegen die Versagung ein. Die Behörde hilft K ab und erteilt die Baugenehmigung. B will dagegen vorgehen.
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 1 VwGO)
Behörde B erteilt Sportberaterin S eine Gewerbeuntersagung, weil S seit 5 Jahren keine Steuern gezahlt hat. S legt Widerspruch ein. Faulpelz F lässt den Widerspruch von S vier Monate unbearbeitet. S will nun endlich klagen.