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Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dem Angeklagten A wird das letzte Wort erteilt. Nach seinem Vortrag merkt das Gericht, dass es vergessen hat, As Bundeszentralregister-Auszug zu verlesen. Dies holt es nach. Dann zieht es sich zur Urteilsfindung zurück und verurteilt A.
Einordnung
Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
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