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Erst nach der Pfändung entstandenes Interventionsrecht – gutgläubiger Eigentumserwerb nach §§ 136, 135 Abs. 2, 932ff. BGB

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Da der von K im Laden des L gekaufte Fernseher mangelhaft ist, bringt K ihn zurück zu L zur Nachbesserung. Kurz darauf erfährt K, dass das Gerät versteigert werden soll. Es war nämlich bereits vor dem Verkauf durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet worden. Das Pfandsiegel hat K aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verkannt. K erhebt Drittwiderspruchsklage. ‌

Einordnung

Erst nach der Pfändung entstandenes Interventionsrechtgutgläubiger Eigentumserwerb nach §§ 136, 135 Abs. 2, 932ff. BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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