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Vermeintliche mittelbare Täterschaft - Vordermann bösgläubig
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
U will Rs Regenschirm haben. Als R den Schirm in den Schirmständer eines Cafés stellt, will U das nutzen. Er erzählt Z, er (U) habe seinen Schirm im Café vergessen. Z solle ihm den bringen. Z weiß, dass der Schirm R gehört. Weil er U mag, besorgt er den Schirm trotzdem.
Einordnung
Vermeintliche mittelbare Täterschaft - Vordermann bösgläubig
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