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Bloße Anwesenheit am Tatort reicht nicht aus
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T verprügelt die O nach einem Kneipenabend in der Fußgängerzone der Marburger Oberstadt. B hält sich ebenfalls dort auf, da er auf seinen Kumpel wartet, und schaut tatenlos zu.
Einordnung
Bloße Anwesenheit am Tatort reicht nicht aus
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Psychische Beihilfe
F ist kriminell, aber ein guter Freund. Seinem Kumpel A erklärt er für dessen Einbruchspläne, wie man mit einem Schweißgerät einen Safe knackt. Seinem ängstlichen Freund B spricht er Mut zu, dass beim geplanten Onlinebetrug alles klappen werde. A knackt den Safe und B führt ermutigt den Betrug durch.