Jurafuchs

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Sitzungsöffentlichkeit bei Ortsterminen

einfach
schwer85 % lösen richtig
8. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird vor dem Amtsgericht verurteilt. Am ersten Prozesstag hatte das Gericht verkündet, der Prozess werde „an der Tatörtlichkeit“ fortgesetzt. Der zweite Tag begann mit dem Ortstermin am Tatort um 8:30 Uhr und wird später im Gerichtssaal fortgesetzt. Auf dem Aushang am Saal stand nur „Fortsetzungs- und Ortstermin 8:30 Uhr“.

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