4,9(8.559 mal geöffnet in Jurafuchs)
Sitzungsöffentlichkeit bei Ortsterminen
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Freiwilliges Verlassen des Saals und Disposition über den Öffentlichkeitsgrundsatz
Zeugin Z erklärt, sie verweigere das Zeugnis, wenn die Zuschauer der Vernehmung beiwohnen. Angeklagter A erklärt, er sei grundsätzlich mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit einverstanden. Die Vorsitzende bittet die Zuschauer, den Saal für die Vernehmung zu verlassen, was sie tun.
Verweis von Zeugen aus dem Saal, § 58 Abs. 1 StPO
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Im Zuschauerraum sitzt auch Z, der der Tat beiwohnte. Der Staatsanwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass Z als Zeuge in Betracht kommt und beantragt dessen Vernehmung. Das Gericht verweist Z vor Vernehmung des A aus dem Saal (§ 176 GVG).