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Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf seinem Spaziergang sieht G, wie T den W verprügelt. G kann W nicht leiden und freut sich über Ts kräftige Schläge. In ein paar Metern Entfernung bleibt G stehen und behält sich vor, helfend einzugreifen, sollte W doch die Oberhand gewinnen. T bekommt davon nichts mit.
Einordnung
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
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