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Klausurklassiker Vertragsschluss: „eBay-Fälle“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Lawra hat gehört, dass die Prüfungsämter im Assessorexamen die sog. „eBay-Fälle“ lieben. L will sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Punkte sie hier besonders auf dem Schirm haben muss.
Einordnung
Klausurklassiker Vertragsschluss: „eBay-Fälle“
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Falschbezeichnung beim Vertragsschluss – falsa demonstratio non nocet („Haakjöringsköd“)
K möchte Walfleisch kaufen. Er nimmt Vs Angebot über den Kauf einer Kiste „Haakjöringsköd“ an. V und K gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für Walfleisch handele. In Wahrheit heißt es aber "Haifischfleisch". V liefert Haifischfleisch.