Vertragliche Ansprüche: 277 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 277 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertragliche Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Vertragliche Ansprüche
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertragliche Ansprüche wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Handeln unter fremdem Namen: Namenstäuschung
Politiker P möchte mit seiner Geliebten für ein Wochenende in ein edles Hotel am Starnberger See fahren. Damit seine Frau und die Presse davon nichts mitbekommen, bucht er das Zimmer unter dem Namen M.

Weiterfresserschaden
Anwältin A kauft bei Autohändler H einen neuen BMW. In dessen Motor ist schon bei Gefahrübergang eine mangelhafte Zündkerze eingebaut. Nach 3 Monaten schmilzt die Zündkerze während der Fahrt und brennt ein Loch durch den gesamten Motor.
Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, § 650 BGB
Einführungsfall: Schadensersatz statt und neben der Leistung
K kauft von V einen Zuchtkater. Dieser leidet unter einer Pilzinfektion und steckt Ks restliche Katzen an. K bringt alle Tiere zum Arzt. Die tierärztliche Behandlung des Katers kostet €200, die Behandlung Ks übriger Katzen kostet €1.000.
Wettlauf der Sicherungsgeber - Grundkonstellation
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Sicherung der Darlehensforderung bestellt S‘ Mutter M der G eine Hypothek auf ihr Grundstück. Zudem bestellt S‘ Bekannte B dem G ein Pfandrecht an ihrer Luxusuhr. Als die Forderung fällig wird, kann S nicht zahlen, worauf B einspringt.
►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts
Die neuesten Fälle zum Thema Vertragliche Ansprüche
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertragliche Ansprüche wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Klausurklassiker Vertragsschluss: „eBay-Fälle“
Lawra hat gehört, dass die Prüfungsämter im Assessorexamen die sog. „eBay-Fälle“ lieben. L will sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Punkte sie hier besonders auf dem Schirm haben muss.

Gegenstand des Tauschvertrags (§ 480 BGB)

Grundlagen zum Rechtskauf (§ 453 Abs. 1 S. 1 BGB)
Neben dem Sachkauf (§ 433 BGB), ist vom Kaufrecht auch der Kauf von Rechten (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) und sonstigen Gegenständen (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) umfasst. Wenn Du einen Überblick über die Regelungen hast, ist das schon die halbe Miete. Im Zweifel hilft Dir der Kommentar weiter! Welche Aussagen zum Rechtskauf treffen zu?
►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts
Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt
Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht
Vertragliche Ansprüche: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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