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Aufklärungspflicht über Sachmangel eines undichten Terrassendachs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung Vs Hausgrundstück. K bemerkt wiederholt Wassereintritte am Terrassendach und setzt V eine Frist zur Nachbesserung. V, die schon vor dem wirksamen Verkauf erfolglos eine Reparatur versuchte, tut nichts. Bald steht fest, dass das Wasser aufgrund einer unzureichenden Abdichtung des Terrassendachs austritt.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Ist die Vornutzung eines Pferdes als Rennpferd ein Sachmangel?
K kauft von V ein Pferd. Sie vereinbaren, dass Vs Haftung für „bestimmte Besonderheiten“ des Pferdes ausgeschlossen sei. Hierzu zähle, dass das „Pferd nur freizeitmäßig geritten sei. Es habe keine Dressur bzw. Springausbildung“. Als K erfährt, dass das Pferd früher als Rennpferd eingesetzt worden war, fordert er sein Geld zurück. <i>Eine körperliche Beeinträchtigung des Pferdes infolge der Rennbeteiligung bzw. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit hierfür besteht nicht.</i>
Sachmängelhaftung beim „Bastlerfahrzeug“
K kauft bei Gebrauchtwarenhändler V einen gebrauchten SUV. Der Kaufvertrag enthält folgende Klausel:<i>„Das Fahrzeug wird als Bastelfahrzeug, gebraucht und in altersgemäßem Zustand verkauft. Die Käuferin hat das Fahrzeug besichtigt, Probe gefahren und den vorgefundenen Zustand akzeptiert.“</i> Kurz nach der Übergabe beginnt der Motor zu stottern. Da V trotz Benachrichtigung wochenlang nicht nacherfüllt, verlangt K ihr Geld zurück.