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Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung - Ausnahmen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Im Mordprozess gegen M eröffnet Zeugin Z dem Gericht, dass sie Angst hat, vor M auszusagen, da sie sich allein durch seine Anwesenheit bedroht fühlt. M habe bereits ihrer Familie mit Vergeltung gedroht. Das Gericht schickt M für den Rest der Verhandlung aus dem Saal.
Einordnung
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung - Ausnahmen
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