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Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor und nach Eigentumswechsel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ein Bebauungsplan setzt neben dem Grundstück des K eine private Verkehrsstraße fest und bestimmt, dass Anlagen zu dieser einen Abstand von 3m einhalten müssen. Die Nießbrauchsberechtigten bauen eine Mauer in geringerem Abstand zur Fläche.
Einordnung
Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor und nach Eigentumswechsel
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