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Veräußerung des Kaufgegenstandes durch beklagten Verkäufer

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K und B haben einen Kaufvertrag über den gebrauchten Staubsauger des B geschlossen. Da B Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) verweigert, erhebt K Klage. Kurz darauf verkauft und übereignet B den Staubsauger jedoch an seinen Arbeitskollegen A.

Einordnung

Veräußerung des Kaufgegenstandes durch beklagten Verkäufer

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