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Veräußerung des Kaufgegenstandes durch beklagten Verkäufer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K und B haben einen Kaufvertrag über den gebrauchten Staubsauger des B geschlossen. Da B Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) verweigert, erhebt K Klage. Kurz darauf verkauft und übereignet B den Staubsauger jedoch an seinen Arbeitskollegen A.
Einordnung
Veräußerung des Kaufgegenstandes durch beklagten Verkäufer
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