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Grundlagen: Was ist das (allgemeine) Rechtsschutzbedürfnis?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
In Lawras Lerngruppe geht es heute um die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO. Die Freunde möchten zunächst wiederholen, was es mit dem Rechtsschutzbedürfnis auf sich hat.
Einordnung
Grundlagen: Was ist das (allgemeine) Rechtsschutzbedürfnis?
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 5 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist eine allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn der Kläger sein Ziel auf einfachere oder schnellere (außergerichtliche) Weise verwirklichen kann.
3. Das Rechtsschutzbedürfnis ist nur gegeben, wenn der angestrebte Rechtsschutz die Rechtsstellung des Klägers verbessern kann.
4. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Klage rechtsmissbräuchlich ist.
5. Lawra meint, dass das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses in jeder Klausurkonstellation umfangreich zu prüfen ist. Hat sie damit Recht?
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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