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Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

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Das BauGB wurde vom Bundestag erlassen. Es regelt die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sachbearbeiterin S möchte einen Arbeitsplatz, an dem sie an der städtebaulichen Gestaltung mitwirken kann. S fragt sich, ob sie sich bei einer Bundes- oder Landesbehörde bewerben soll.

Einordnung

Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips

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