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Erforderlichkeit der Notwehrhandlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der körperlich überlegene A greift B an und schlägt ihm mehrfach ins Gesicht. B strauchelt und verliert seine Brille. Um As Angriff wirksam abzuwehren, kann B nur noch ein Messer mehrfach in As Bauch und Oberschenkel stechen. B nimmt dabei in Kauf, dass er A dadurch töten könnte. A überlebt.
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Bedingter Tötungsvorsatz bei Schuss in den Oberschenkel?
T sucht D abends auf, um D einzuschüchtern. Als der fünf Meter entfernte D sich ihm unbeeindruckt nähert, schießt T mit einer Pistole auf Ds Oberschenkel. T trifft D aber in den Bauch. D bricht schreiend zusammen. T sieht, dass D sich noch bewegt und ansprechbar ist, und flieht sofort. D überlebt.
Diebstahl mit Waffen und mutmaßliches Einverständnis des Opfers
Polizist P wird zu einem LKW-Unfall gerufen. Dort nimmt er einige unbeschädigte Käsekisten der A-GmbH im Wert von €400 mit, die zu verderben drohen. P weiß allerdings, dass noch keine Freigabe durch den für die Prüfung des Transportgutes zuständigen Havariekommissar erfolgt ist.