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Erbunwürdigkeit – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

E möchte seine Geliebte G als Erbin im Testament einsetzen. Jurastudent J veranlasst seinen Vater E deshalb dazu, dieses Testament in maschinenschriftlicher Form zu errichten. J weiß genau, dass dies zur Formnichtigkeit des Testaments führt und beabsichtigt dies als alleiniger gesetzlicher Erbe sogar.
Einordnung
Erbunwürdigkeit – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit (Grundfall)
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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G den Dackel des S pfänden. S meint, es sei G verboten, den Dackel zu pfänden.

Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)
Tochter T hat bereits zweimal versucht ihren Vater E zu vergiften, um an ihren Erbteil zu gelangen. Der gutmütige E hatte der T dieses Verhalten stets verziehen und keine Konsequenzen gezogen. Bei einem weiteren Tötungsversuch ist T schließlich erfolgreich. Sohn S möchte seiner Schwester ihren Erbteil nicht überlassen.