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Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)

einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Tochter T hat bereits zweimal versucht ihren Vater E zu vergiften, um an ihren Erbteil zu gelangen. Der gutmütige E hatte der T dieses Verhalten stets verziehen und keine Konsequenzen gezogen. Bei einem weiteren Tötungsversuch ist T schließlich erfolgreich. Sohn S möchte seiner Schwester ihren Erbteil nicht überlassen.

Einordnung

Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)

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