Jurafuchs

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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G den Dackel des S pfänden. S meint, es sei G verboten, den Dackel zu pfänden.

Einordnung

Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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