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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G den Dackel des S pfänden. S meint, es sei G verboten, den Dackel zu pfänden.
Einordnung
Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung
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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G ein Auto, das sich in der Garage des S befindet, pfänden. D, ein Freund des S, meldet sich und meint, das Auto gehöre ihm

Erbunwürdigkeit – Täuschung § 2339 Nr. 3 BGB
Die Tochter T des E hegt eine Abneigung gegen dessen neue Ehefrau F. T behauptet daher wider besseres Wissen, dass F eine Affäre mit dem Nachbarn habe. Dadurch wurde E bestimmt, die T testamentarisch als Alleinerbin einzusetzen. T hat keine Geschwister jedoch selbst einen Sohn.