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Geringfügige Schutzpflichtverletzung ohne Abmahnung (§ 282 BGB)

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A beauftragt M, in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. In der Wohnung herrscht striktes Rauchverbot, was für Gewohnheitsraucherin M eine Qual ist. Obwohl M die Arbeiten sorgfältig ausführt, kündigt A ihr, als sie M nach einer vorherigen Abmahnung noch einmal beim Rauchen erwischt. A beauftragt Parkettleger P, der € 500 mehr verlangt .

Einordnung

Geringfügige Schutzpflichtverletzung ohne Abmahnung (§ 282 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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