4,8(51.155 mal geöffnet in Jurafuchs)
Entbehrlichkeit der Mahnung - kalendermäßige Bestimmung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von V eine Bubbleteamaschine. Vereinbarter Lieferzeitpunkt ist der 15.3. V liefert erst am 31.3. K entgehen im Zeitraum 15.3.-31.3. Einnahmen in Höhe von €5.000. Infolge des Hypes auf TikTok sind viele Jugendliche ganz wild auf die Plastikbecher mit Tee und bunten Perlen.
Einordnung
Entbehrlichkeit der Mahnung - kalendermäßige Bestimmung
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Corona-Betriebsschließungen – Tragfähige Rechtsgrundlage (§ 28 Abs. 1 IfSG)?
A wird durch § 5 CoronaVO der Betrieb ihres Warengeschäfts in Köln untersagt. Sie hält diese Norm für verfassungswidrig, u.a. wegen Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, und begehrt deren vorläufige Außervollzugsetzung.
ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung
V hat K am 1.3. per Handschlag eine Bierzapfanlage verkauft. Am 5.3. äußert V Bedenken, ob mündliche Vereinbarungen überhaupt bindend sind. Da er nicht liefert, entgehen K Einnahmen in Höhe von €500.