4,8(10.785 mal geöffnet in Jurafuchs)
Umfang des Strafantrags
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird wegen Diebstahls (§ 242 StGB) von Waren (Wert: 20 Euro) in einem Kaufhaus in Tateinheit mit Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) verurteilt. Das Kaufhaus stellte auf einem mit „Diebstahls-Protokoll” überschriebenen Formular wirksam Strafantrag „wegen Diebstahls”. Darin steht auch, dass A bereits Hausverbot hatte.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Inhaltliche Wirksamkeitsvoraussetzungen des Strafantrags und Nachholung
G wird von A auf einer Online-Plattform beleidigt. G trat hier nur unter einem Pseudonym auf. Er ruft bei der Polizei an und äußert den Wunsch, dass A bestraft werden solle. Da er viel Wert auf Anonymität legt, ruft er von einer Telefonzelle aus an und nennt seinen Namen nicht.
Strafantrag durch Angehörige nach dem Tod des Verletzten
A wird wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt, da sie unberechtigt Geld vom Konto ihrer später verstorbenen Lebenspartnerin E abgehoben hatte, mit der sie in häuslicher Gemeinschaft lebte. Nach Es Tod hatte ihre Mutter M inhaltlich wirksam und fristgerecht Strafantrag gestellt. Andere Angehörige hatte E nicht.