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Strafantrag durch Angehörige nach dem Tod des Verletzten

einfach
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7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt, da sie unberechtigt Geld vom Konto ihrer später verstorbenen Lebenspartnerin E abgehoben hatte, mit der sie in häuslicher Gemeinschaft lebte. Nach Es Tod hatte ihre Mutter M inhaltlich wirksam und fristgerecht Strafantrag gestellt. Andere Angehörige hatte E nicht.

Einordnung

Strafantrag durch Angehörige nach dem Tod des Verletzten

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