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Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat Parkplätze auf seinem Grundstück gebaut, die baurechtlich vorgeschrieben sind. Er erreicht sie über eine Zuwegung auf dem Grundstück des K, die durch eine Baulast gesichert ist und von der K wusste, als er sein Grundstück erwarb. Nachdem B dem K wegen eines Streits um die Zufahrt auf die Nase boxt, untersagt K ihm die Überfahrt.
Einordnung
Baulast als Duldungspflicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB
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Rechtsfolgen des Beseitigungsanspruchs
Arbeiterin A und Bonze B sind Nachbarn. B hat in seinem Garten ein Tennisfeld, A nur eine große Pappel. Die Wurzeln der Pappel wachsen in das Grundstück des B hinein und verursachen große Verwölbungen des Bodenbelags auf dem Tennisfeld. Um die Wurzeln zu entfernen, müsste zunächst der Bodenbelag entfernt werden.
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
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