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Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T fügt der von ihm gefesselten und an ein Heizungsrohr gebundenen O bewusst und gewollt Schnittverletzungen im Gesicht zu. Bei O bleiben entstellende Narben zurück.
Einordnung
Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 2
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