Freiheitsberaubung, § 239 StGB: 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
§§ 239 Abs. 3, 22 StGB (versuchte Erfolgsqualifizierung)
T ergreift die 15-jährige O, um sie für mehr als eine Woche festzuhalten und gegen ihren Willen zur Prostitution zu zwingen. O kann aber bereits nach ganz kurzem Kampf fliehen.
Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 2
T fügt der von ihm gefesselten und an ein Heizungsrohr gebundenen O bewusst und gewollt Schnittverletzungen im Gesicht zu. Bei O bleiben entstellende Narben zurück.
Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 1
T schließt seine 15-jährige Tochter O über die zweiwöchigen Herbstferien in ihr Zimmer ein, da er nicht möchte, dass die O mit ihrem Freund verkehrt.
Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft
Die T weist ihre Angestellte A an, das Gebäude zu verschließen, in dem Wissen, dass die O noch Überstunden ableistet. A weiß nichts von der Anwesenheit der O und handelt nach Ts Anweisungen.
Hinderung der Landung eines Flugzeugs
T entführt das Passagierflugzeug und hindert die Piloten daran, dieses zu landen.
(P) Einsperren durch Unterlassen
T verschließt spätabends das Bürogebäude in dem Unwissen, dass der Angestellte O noch Überstunden ableistet. Wenig später ruft O ihn an. T erkennt nun die missliche Lage des O, hilft diesem jedoch nicht.
Nacktbaden
T weiß, dass der O regelmäßig zum Nacktbaden an einen See fährt. Als sich der O beim nächsten Mal ins Wasser begibt, schnappt sich der T dessen Kleider und läuft davon.
Aussperren bzw. die Hinderung des Zugangs
T gewährt dem O keinen Zutritt zu seiner Hausparty. O tritt betrübt den Heimweg an.
Wegnahme oder Entziehen von Hilfsmitteln für Behinderte
T lockt den Blindenhund des O mit einer Wurstsemmel weg und geht mit diesem spazieren. Der O bleibt hilflos zurück.
(P) List bezüglich Ortsveränderung
T spiegelt dem in seinem Zimmer spielenden O vor, dass dieser das Zimmer nicht verlassen kann. Der O schenkt den Worten des T Glauben. Er denkt, dass T das Zimmer von außen abgeschlossen hat. In Wahrheit ist die Zimmertür jedoch offen.
Das bloße Fesseln der Hände genügt nicht, wenn dabei die Fortbewegungsfreiheit nicht aufgehoben wird
T fixiert mit Panzertape die Hände seiner Schwiegermutter O, damit diese nicht wiederholt das Fernsehprogramm ändert.
Kurzzeitiges Bedrängen nur tatbestandlich einschlägig bei besonders hoher Intensität
Freiheitsberaubung durch Blockadeaktion
An einer Kaserne versammelt sich eine Vielzahl von Demonstranten, die durch gegenseitiges Ein- und Unterhaken ihrer Arme eine in sich abgeschlossene „Menschenmauer“ bilden. Auf diese Weise versperren sie alle Ein- und Ausgänge des Geländes und hindern so den Wärter O daran, nach Dienstschluss die Kaserne zu verlassen.
Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – Beeinträchtigung der potenziellen Fortbewegungsmöglichkeit
T schließt seine schlafende Freundin F im Schlafzimmer ein. Als er nach einer Stunde die Tür wieder öffnet, liegt sie noch immer schlafend im Bett. Vom Einschließen hatte sie nichts bemerkt.
Fahrer ignoriert Wunsch des Mitfahrers, auszusteigen
T fährt rasant mit seinem Auto durch die Stadt. Der Beifahrer O fordert T lauthals auf, vorsichtiger zu fahren.
Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – auf sonstige Weise der Freiheit berauben
T erlaubt seiner 15-jährigen Tochter O, das Haus ausschließlich in Begleitung eines älteren Familienmitglieds zu verlassen.
Einsperren: im Kofferraum eines PKW
T sperrt den O für einige Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs ein.
Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Vortäuschen, beim Verlassen des Raumes werde das Gebäude in die Luft gesprengt.
Als die Bankangestellte O ihr Büro in der Bank des T pünktlich zum Feierabend verlassen will, erklärt T ihr wahrheitswidrig, dass das Gebäude in die Luft gesprengt wird, sobald sie ihr Büro verlässt. O wähnt sich in Lebensgefahr und bleibt daraufhin im Raum.
Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Festbinden auf einem Stuhl
T bindet seine Freundin F an einem Stuhl in der Küche fest, um sich ungestört der Übertragung des Fußballspiels seiner Lieblingsmannschaft widmen zu können.
Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines „Vaterunser“
Der von seinen Schülern genervte Lehrer L sperrt diese zu Erziehungszwecken für 15 Sekunden im Klassenraum ein.
Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt. – Abwandlung
T schließt sich und die Kollegin O im Büro im Erdgeschoss ein und wirft den Schlüssel aus dem Fenster. O wollte gerade nach Hause gehen und ihre Katzen füttern. Statt das Büro wie gewöhnlich durch die Tür zu verlassen, verlässt sie es nun, indem sie aus dem Fenster steigt.
Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt.
T schließt sich gemeinsam mit seiner Arbeitskollegin O in seinem Büro im 5. Stock ein und wirft danach den Schlüssel aus dem Fenster. O wollte gerade nach Hause gehen, um sich um ihre aus der Schule kommenden Kinder zu kümmern.
Einsperren: Bewachung der Ausgänge durch Wachposten oder bissige Hunde
Als O nach einem Besuch des Deutschen Spionagemuseums in Berlin das Gebäude verlassen will, versperrt der Sicherheitsmitarbeiter T mit seinem muskulösen Körper den für O einzig erreichbaren Ausgang. O muss notgedrungen im Museum übernachten.
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