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Objektive Anforderungen: Haltbarkeit der Sache, § 434 Abs. 3 S. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft auf eBay-Kleinanzeigen von V ein T-Shirt für €2. Nach einem Jahr hat das T-Shirt aufgrund der billigen Verarbeitung trotz des normalen Gebrauchs des K überall Löcher und kann nicht mehr getragen werden.
Einordnung
Objektive Anforderungen: Haltbarkeit der Sache, § 434 Abs. 3 S. 2 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
K kauft von V eine Waschmaschine mit Montageservice bei sich zu Hause. V liefert eine einwandfreie Waschmaschine, schließt diese jedoch falsch an, wodurch die Waschmaschine so beschädigt wird, dass sie sich nicht mehr anstellen lässt.
Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
K probiert in Vs Laden verschiedene Parfümproben, die zum Testen bereitstehen. Begeistert von einem der Düfte kauft K sofort das Parfüm, ohne sich an der Kasse auf die Parfümprobe zu beziehen. Zu Hause merkt K jedoch, dass es sich wohl um eine neue Charge des Parfüms handeln muss. Der Geruch unterscheidet sich von der Probe.