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Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Chemikerin C ist aufgrund akuter schizophrener Psychose geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB). Sie steht unter Betreuung des B. Arbeitgeber A will ihr ordentlich kündigen. Er übergibt C persönlich die an sie adressierte Kündigung.

Einordnung

Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)

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